Allgemeine Geschäftsbedingungen der akziv gmbh, Bremen
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1.
Vertragsgegenstand
Grundlage der Beratungs- und Prüftätigkeit ist eine zwischen Auftraggeber
und der akziv gmbh (akziv) schriftlich vereinbarte Leistung. Vertraglich
festgelegt werden Inhalte, Volumen und Kosten der Leistung. Änderungen,
Ergänzungen
und Fortschreibung der Leistung bedürfen ebenfalls der Schriftform. Die AGB
werden dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt und sind Bestandteil des
abgeschlossenen
Vertrages.
Vertragsgegenstand ist die vereinbarte Beratungs- und Prüfleistung. Die
Leistung ist erfüllt, wenn alle vereinbarten Arbeitsschritte durchgeführt
und Analysen, Berichte, Schlussfolgerungen und Empfehlungen vorgelegt wurden.
2
. Auftragsdurchführung
akziv führt die Beratungen und Prüfungen nach bestem Wissen
und Gewissen durch. Für die Leistung wird fachlich und methodisch
qualifiziertes Personal eingesetzt. akziv behält sich vor, Leistungen durch
weitere Mitarbeiter im Unterauftrag durchführen zu lassen. Diese
unterliegen den hier vereinbarten Regelungen.
akziv bemüht sich, alle vereinbarten Fristen einzuhalten. Für
Verzögerungen, die sich aufgrund von höherer Gewalt bzw. nicht zeitgerechter
Zuarbeit durch den Auftraggeber ergeben, wird keine Haftung übernommen.
Rechtliche und steuerliche Beratungen werden von akziv nicht durchgeführt.
3.
Schweigepflicht und Datenschutz
Die akziv gmbh und ihre Mitarbeiter behandeln alle unternehmensbezogenen
Daten und Informationen des Auftraggebers vertraulich und wahren Stillschweigen
gegenüber Dritten. Die gesetzlichen Vorschriften des BDSG werden eingehalten
4.
Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich,
durch Zurverfügungstellung aller nötigen Informationen, Daten und Datenaufbereitungen,
die Beratungsarbeit von akziv zu unterstützen. Von Seiten des Auftraggebers
werden kompetente
Ansprechpartner benannt.
5.
Haftung
Für Schäden
des Auftraggebers haftet akziv nur, soweit akziv oder deren Erfüllungsgehilfen
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Bei leichtfahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit solcher Erfüllungsgehilfen, die keine
Angestellten sind, haftet akziv nur in Höhe des typischen voraussehbaren
Schadens.
Eine Haftung für Folgeschäden wie z.B. entgangener Gewinn, ausgebliebene
Einsparungen und sonstige mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen wirken auch
zugunsten der Mitarbeiter von akziv.
Greift der Auftraggeber ohne schriftliche Zustimmung in die gelieferten Werke
ein, so entfällt insoweit die Haftung von akziv. Schadensersatzansprüche von
akziv bleiben vorbehalten. Als „Eingriff” gelten auch die Modifikation von
Software oder deren Dekompilierung.
Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Schadensvermeidung, insbesondere im
Fall von Daten- oder Dateiverlusten, bleibt unberührt. Der Verlust von Daten
ist nicht ersatzfähig, soweit für diese nicht regelmäßig mindestens einmal
täglich Sicherungskopien auf getrennten Datenträgern erstellt wurden.
6. Honorar und Auslagenerstattung
Das Honorar
ergibt sich aus dem geschlossenen Vertrag über die Leistung. Das vereinbarte
Honorar versteht sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Bei Reisen zum Auftraggeber
erfolgt die Anreise von Bremen bzw. vom Wohnort des Beraters. akziv
verpflichtet sich, Reiseweg und Verkehrsmittel nach ökologischen und kostengünstigen
Kriterien zu wählen.
7.
Rechnungsstellung
Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich, wenn im Vertrag
nichts anderes vereinbart wurde. Soweit Beratungsleistungen als
Dienstvertrag vereinbart wurden, werden die von Beratern (und weiteren
Mitarbeitern von akziv) aufgewendeten Zeiten mit Datum, Ort und Hinweis auf
die Tätigkeit sowie die entstandenen Auslagen nachgewiesen.
Rechnungen sind
ohne Abzug mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen zu begleichen. Im Falle des
Zahlungsverzugs ist akziv berechtigt, Zinsen 400 Basispunkte über dem jeweiligen
Leitzins der Europäischen Zentralbank vom Auftraggeber zu verlangen. Die
Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt akziv vorbehalten.
8.
Nutzungsrechte des Auftraggebers
akziv räumt dem Auftraggeber ein nicht ausschließliches,
nicht übertragbares Nutzungsrecht an den von akziv erbrachten Leistungen bzw.
Projektergebnissen (das ,,Lizenzmaterial”) ein, sobald die Rechnungen für das
gesamte Projekt vom Auftraggeber bezahlt wurden.
Das Lizenzmaterial
steht dem Auftraggeber für die innerbetriebliche Nutzung uneingeschränkt zur
Verfügung. Eine Veröffentlichung oder entgeltliche und unentgeltliche
Weitergabe
an Dritte ist nur mit schriftlicher Genehmigung von akziv und bei
Kenntlichmachung der Quelle (© akziv gmbh) zulässig. Eine Weitergabe auch
innerhalb eines Konzerns bzw. eines Unternehmensverbundes des Auftraggebers
bedarf ebenfalls der schriftlichen Genehmigung von akziv, sofern die Weitergabe
des Lizenzmaterials über das vertraglich vereinbarte Nutzungsrecht hinausgeht.
Bei Verstoß gegen das Nutzungsrecht hat der Auftraggeber
an akziv eine Vertragsstrafe in Höhe der zehnfachen Rechnungssumme für das
Lizenzmaterial zu zahlen. Darüber hinaus behält sich akziv die Geltendmachung
von Schadensersatzansprüchen vor.
9.
Kündigung
Dienstverträge
mit einer festen Laufzeit sind nur aus wichtigem Grund kündbar. Dienstverträge
auf unbestimmte Zeit können von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von
vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
10. Sonstiges
Ausschließlicher Gerichtsstand für
alle Streitigkeiten ist Bremen.
Das Rechtsverhältnis der Parteien unterliegt dem deutschen Recht. Ergänzungen,
Änderungen oder Nebenabreden dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt insbesondere auch für diese Bestimmung.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam oder nichtig sein, so ist diese Bestimmung durch eine zwischen den
Parteien vereinbarte Bestimmung mit dem Inhalt zu ersetzen, die der
unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
akziv
gmbh Albersstr. 6 28209 Bremen |
Register:
|
HRB
19 451 Amtsgericht Bremen |
Sitz: |
Bremen, Deutschland, EU |
USt-Id: |
DE
813 020 558 |
Steuernummer: |
71 551 01657 |
Geschäftsführer: |
Dipl.oec. Dipl.-Inform. Uwe Haupt, Dipl.-Inform. Peter Ansorge |
Telefon: |
0421 17 88 88 50; 0421
43 48 14 24 |
|
|
E-Mail: |
info@akziv.de
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WWW: |
www.akziv.de |
Bank: |
Bankhaus
Neelmeyer AG, BLZ 290 200 00, Konto 9241 |
IBAN: |
DE15 2902 0000 0000 0092 41 |
S.W.I.F.T./BIC: |
NEELDE22 |
Stand: |
01. Mai 2009 |
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