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akziv gmbh

Usability-Engineering und Software-Ergonomie

 
 
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AGB

Impressum

Allgemeine Geschäftsbedingungen der akziv gmbh, Bremen

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1. Vertragsgegenstand
Grundlage der Beratungs- und Prüftätigkeit ist eine zwischen Auftraggeber und der akziv gmbh (akziv) schriftlich vereinbarte Leistung. Vertraglich festgelegt werden Inhalte, Volumen und Kosten der Leistung. Änderungen, Ergänzungen und Fortschreibung der Leistung bedürfen ebenfalls der Schriftform. Die AGB werden dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt und sind Bestandteil des abgeschlossenen Vertrages.
Vertragsgegenstand ist die vereinbarte Beratungs- und Prüfleistung. Die Leistung ist erfüllt, wenn alle vereinbarten Arbeitsschritte durchgeführt und Analysen, Berichte, Schlussfolgerungen und Empfehlungen vorgelegt wurden.

2 . Auftragsdurchführung
akziv führt die Beratungen und Prüfungen nach bestem Wissen und Gewissen durch. Für die Leistung wird fachlich und methodisch qualifiziertes Personal eingesetzt. akziv behält sich vor, Leistungen durch weitere Mitarbeiter im Unterauftrag durchführen zu lassen. Diese unterliegen den hier vereinbarten Regelungen.
akziv bemüht sich, alle vereinbarten Fristen einzuhalten. Für Verzögerungen, die sich aufgrund von höherer Gewalt bzw. nicht zeitgerechter Zuarbeit durch den Auftraggeber ergeben, wird keine Haftung übernommen.
Rechtliche und steuerliche Beratungen werden von akziv nicht durchgeführt.

3. Schweigepflicht und Datenschutz
Die akziv gmbh und ihre Mitarbeiter behandeln alle unternehmensbezogenen Daten und Informationen des Auftraggebers vertraulich und wahren Stillschweigen gegenüber Dritten. Die gesetzlichen Vorschriften des BDSG werden eingehalten

4. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, durch Zurverfügungstellung aller nötigen Informationen, Daten und Daten­auf­bereitungen, die Beratungsarbeit von akziv zu unterstützen. Von Seiten des Auftraggebers werden kompetente Ansprechpartner benannt.

5. Haftung
Für Schäden des Auftraggebers haftet akziv nur, soweit akziv oder deren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Bei leichtfahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertrags­pflichten sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit solcher Erfüllungsgehilfen, die keine Angestellten sind, haftet akziv nur in Höhe des typischen voraussehbaren Schadens.
Eine Haftung für Folgeschäden wie z.B. entgangener Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und sonstige mittel­bare Schäden ist ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen wirken auch zugunsten der Mitarbeiter von akziv.
Greift der Auftraggeber ohne schriftliche Zustimmung in die gelieferten Werke ein, so entfällt insoweit die Haftung von akziv. Schadensersatzansprüche von akziv bleiben vorbehalten. Als „Eingriff” gelten auch die Modifikation von Software oder deren Dekompilierung.
Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Schadensvermeidung, insbesondere im Fall von Daten- oder Dateiverlusten, bleibt unberührt. Der Verlust von Daten ist nicht ersatzfähig, soweit für diese nicht regelmäßig mindestens einmal täglich Sicherungskopien auf getrennten Datenträ­gern erstellt wurden.

6. Honorar und Auslagenerstattung
Das Honorar ergibt sich aus dem geschlossenen Vertrag über die Leistung. Das vereinbarte Honorar versteht sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Bei Reisen zum Auftraggeber  erfolgt die Anreise von Bremen bzw. vom Wohnort des Beraters. akziv verpflichtet sich, Reiseweg und Verkehrs­mittel nach ökologischen und kostengünsti­gen Kriterien zu wählen.

7. Rechnungsstellung
Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich, wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde. Soweit Beratungs­leis­tungen als Dienstvertrag vereinbart wurden, werden die von Beratern (und weiteren Mitarbeitern von akziv) auf­gewendeten Zeiten mit Datum, Ort und Hinweis auf die Tätigkeit sowie die ent­standenen Auslagen nachgewiesen.
Rechnungen sind ohne Abzug mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen zu begleichen. Im Falle des Zahlungsver­zugs ist akziv berechtigt, Zinsen 400 Basispunkte über dem jewei­ligen Leitzins der Europäischen Zentralbank vom Auf­trag­geber zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt akziv vorbehalten.

8. Nutzungsrechte des Auftraggebers
akziv räumt dem Auftraggeber ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den von akziv er­brachten Leistungen bzw. Projektergebnissen (das ,,Lizenzmaterial”) ein, sobald die Rechnungen für das gesamte Projekt vom Auftraggeber bezahlt wurden.
Das Lizenzmaterial steht dem Auftraggeber für die inner­betriebliche Nutzung uneingeschränkt zur Verfügung. Eine Veröffentlichung oder entgeltliche und unentgeltliche Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Genehmigung von akziv und bei Kenntlichmachung der Quelle (© akziv gmbh) zulässig. Eine Weitergabe auch innerhalb eines Konzerns bzw. eines Unternehmensverbundes des Auftraggebers bedarf ebenfalls der schriftlichen Genehmigung von akziv, sofern die Weitergabe des Lizenzmaterials über das vertraglich vereinbarte Nutzungsrecht hinausgeht.
Bei Verstoß gegen das Nutzungsrecht hat der Auftragge­ber an akziv eine Vertragsstrafe in Höhe der zehnfachen Rechnungssumme für das Lizenzmaterial zu zahlen. Darüber hinaus behält sich akziv die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.

9. Kündigung
Dienstverträge mit einer festen Laufzeit sind nur aus wichtigem Grund kündbar. Dienstverträge auf unbestimmte Zeit können von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

10. Sonstiges
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Bremen.
Das Rechtsverhältnis der Parteien unterliegt dem deutschen Recht. Ergänzungen, Änderungen oder Nebenab­reden dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt insbesondere auch für diese Bestimmung. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allge­meinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so ist diese Bestimmung durch eine zwischen den Parteien vereinbarte Bestimmung mit dem Inhalt zu erset­zen, die der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

akziv gmbh    Albersstr. 6    28209 Bremen

Register:    

HRB 19 451 Amtsgericht Bremen

Sitz:   

Bremen, Deutschland, EU

USt-Id:

DE 813 020 558

Steuernummer:

71 551 01657

Geschäftsführer:

Dipl.oec. Dipl.-Inform. Uwe Haupt, Dipl.-Inform. Peter Ansorge

Telefon:

0421  17 88 88 50;  0421  43 48 14 24

   

E-Mail:

info@akziv.de

WWW:

www.akziv.de

Bank:

Bankhaus Neelmeyer AG, BLZ 290 200 00, Konto 9241

IBAN:

DE15 2902 0000 0000 0092 41

S.W.I.F.T./BIC:

NEELDE22

Stand:  

01. Mai 2009

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28209 Bremen

Tel.

0421  17 88 88 50
0421  43 48 14 24

   

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